· 

Änderungen an vorgeschriebener Gasprüfung ab April 2022

Normalerweise war bis zum 31.12.2019 für eine Hauptuntersuchung (umgangssprachlich TÜV-Prüfung) eines Wohnmobils immer eine gültige Gasprüfung (Flüssiggasanlagenprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607) vorgeschrieben. Konnte man keine gültigen Prüfunterlagen beim Termin der HU vorweisen, so galt dies als erheblicher Mangel und die begehrte Plakette für die nächsten 2 Jahre wurde nicht auf das Nummernschild des Campers geklebt. Die Gasprüfung durfte zum Zeitpunkt der HU nicht älter als 12 Monate sein.

 

Seit 2020 war diese Pflicht ausgesetzt. Und nun hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) diese Pflicht offiziell gestrichen. Das bedeutet aber nicht, dass man zukünftig die Gasanlage in einem Wohnmobil nicht mehr prüfen muss. Stattdessen wird nun ab dem 01. April 2022 (das ist kein Aprilscherz) eine eingestände, von der Hauptuntersuchung unabhängige Prüfung der Gasanlage eingeführt. Aktuell sind weitere Details noch nicht bekannt; das BMDV erarbeitet derzeit die neuen Rechtsgrundlagen. Es ist also damit zu rechnen, dass in den nächsten Monaten die genauen Vorgaben veröffentlicht werden.

 

Pressemeldung Deutscher Verband Flüssiggas: https://www.dvfg.de/presse/pressemeldung/2022/1/11/pruefung-von-fluessiggasanlagen-in-fahrzeugen-bekommt-neue-rechtsgrundlage

 

Wir haben zum Thema Gasprüfung im April 2021 ein Video gemacht, welches wir gerne hier noch einmal verlinken. Ob am Ablauf der Prüfung und auch an der Tatsache, dass die Prüfung bisher alle zwei Jahre stattfinden musste, etwas geändert wird, ist noch nicht bekannt. Die Hoffnung ist allerdings, dass es für uns Wohnmobilst:Innen zukünftig etwas günstiger werden könnte, da auch andere Anbieter die Prüfung nach den neuen Vorgaben durchführen könnten. Obwohl ich wirklich sagen muss, dass ich die rund 40 EUR, die unsere Gasprüfung damals gekostet hat, nicht wirklich als teuer empfunden habe. Immerhin geht es um die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer.

Auf unser unten gezeigtes Video hatten wir vor kurzen noch einen neuen Kommentar erhalten, den wir hier gerne nochmal zusammenfassen. Es ging darum, dass die Prüfung ja nur eine Momentaufnahme ist und innerhalb des Jahres - bis zu nächsten fälligen Prüfung - immer Schäden oder Probleme an der Gasanlage auftreten können. Man sollte also immer vor jeder Nutzung (bzw. vor jeder Reise) die Gasanlage einmal kurz checken. Insbesondere die Thermoelektrische Schutzeinrichtung für den automatischen Stopp der Gaszufuhr und die Dichtigkeit der Schraubverbindungen sollte man regelmäßig überprüfen (z.B. mit einer Spülmittellösung). Wir werden das nun auf jeden Fall zu Beginn der neuen Reisesaison machen.

 

Wenn das Bundesministerium die endgültigen Regeln veröffentlicht hat, dann werdet Ihr das hier bei uns lesen können.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0